In dem vorherigen Beitrag der Serie „Quellensteuer“ habe ich anhand des Beispiels USA die Quellensteuer erklärt. In diesem Beitrag möchte ich die Länder aufzeigen, mit denen Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen hat.
Wer Dividenden von Unternehmen erhält, die ihren Hauptsitz nicht in dem Land haben, in dem man steuerpflichtig ist, muss sich mit dem Thema Quellensteuer auseinander setzen. Wer das nicht macht, könnte sonst gehörig auf die Nase fallen.